Für die Eintragung und Beschreibung aller festgestellten Mängel und Schäden
steht die umfangreiche Gruppe der Baumschäden zur Verfügung. Entsprechend der
erfaßten Schadensart, wie Teilschaden im Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich oder
auch Totalschaden, erhält der Anwender für die folgenden Beschreibungen eine
fachlich abgestimmte Auswahl an spezifischen Merkmalen und Informationen.
Weitere Eingaben beinhalten eine Wertung des Erfassers hinsichtlich der
seiner Meinung nach durchzuführenden Baumsanierungs- und Pflegemaßnahmen sowie
des geschätzten und tatsächlichen Kostenaufwandes.
Die Sichtkontrollen nehmen unter den Baumkontrollen eine besondere Stellung
ein. Hier geht es vor allem darum, mit minimalstem Erfassungsaufwand die
Ergebnisse einer turnusmäßigen Baumschau zu dokumentieren. Da ein derartiger
Kontrollgang meist straßenzugweise organisiert wird, ist auch die Erfassung
nach gleichem praktischen Prinzip möglich. Eine Nachbearbeitung macht sich
nur bei den Gehölzen notwendig, für die ein Baumschaden oder eine Abweichung
zum vorhergehenden Kontrollgang festgestellt wurde.
Eine Neupflanzung enthält alle notwendigen Angaben einer
Gehölzpflanzung von der Lieferung, der Pflanzqualität, der
Pflanzausführung und der Ausführungsfirma bis hin zu Besonderheiten
und Einbauten in der Pflanzgrube und angefallene Kosten mit Folgepflege.
Die Gefährdungen beschreiben eventuelle Gefahrenpotentiale, die vom
Gehölz her auf nebenstehende Objekte, Wege, stehenden und fließenden
Verkehr sowie auf andere Gehölze ausgehen können. Ein wichtiger Aspekt
ist hier die Verkehrssicherungspflicht.
Die Schutzmaßnahmen beinhalten alle durchgeführten oder einzuleitenden
Aktivitäten zum Schutz des Gehölzes selbst. Hierzu zählt der Baumschutz
bei Baumaßnahmen, aber auch Maßnahmen des Natur- und Umweltschutzes.